Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-6 sowie die Beschwerdeführerin als Mitunterzeichnerin beantragen in ihrer gemeinsamen Eingabe vom 4. April 2022 auf eine sture Umsetzung der Auflage sei zu verzichten, da dies gravierende Nachteile zur Folge hätte. So würde der Zugang und somit der Unterhalt wichtiger Parzellenbereiche verunmöglicht und Schächte sowie weitere Anlagen wären nicht mehr zugänglich. Weiter bewirke der im Sommer 2021 montierte Zaun entlang der Parzellengrenzen S.________-V.________ bereits eine weitgehende Erfüllung der SIA-Norm 35821, welche der Auflage der Gemeinde zugrunde liegt.