f) Die Gemeinde verlangte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands spätestens bis 30. April 2022. Diese Frist ist während dem Beschwerdeverfahren abgelaufen und ist daher von Amtes wegen neu anzusetzen. Die von der Gemeinde angesetzte Frist betrug gut vier Monate ab Datum des Entscheids. Dies erscheint angemessen, weshalb die Frist neu auf den 31. Dezember 2022 angesetzt wird. 5. Absturzsicherung auf Mauern über 150 cm