e) Die Anordnung der Gemeinde, der strittige Parkplatz zurückzubauen, die Rasengittersteine und die Flügelsteinmauer Richtung Strasse zu entfernen und die dahinerliegende Mauer natürlich anzuböschen sowie den Trottoirabschluss mittels Stellriemen (Anschlaghöhe mind. 10 cm) zu erstellen, ist weiter geeignet, den rechtmässigen Zustand im Sinne der UeO Alpenblick und des Bereichs «privater Grünraum» (wieder)herzustellen. Eine mildere Massnahme, mit der dasselbe Ziel erreicht werden könnte, ist nicht ersichtlich.