e) Die UeO AIpenblick wurde per 19. Februar 2018 im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV13 geändert. Die Änderung betrifft das im Jahr 2017 von der Parzelle Nr. W.________ (Baufeld C der UeO AIpenblick) abparzellierte Grundstück Nr. AA.________. Dieses wurde vom «privaten Grünraum» dem Baufeld für «Besucherparkplatz/private Erschliessung/Hauszufahrt» zugewiesen. Das von der Beschwerdeführerin erwähnte und von der Gemeinde bewilligte Parkfeld14 «in unmittelbarer Nähe» liegt demnach nicht im Bereich «privater Grünraum» wie der vorliegend zu beurteilende Parkplatz der Beschwerdeführerin.