Bereiche einzuplanen sind. Mit der genannten Vorplatzfläche ist offensichtlich die jeweilige Fläche vor den Hauptbauten gemeint, welche im UeO-P als Bereich «Besucherparkplatz/private Erschliessung/Hauszufahrt» ausgeschieden sind. Mit anderen Worten hat sich gemäss der UeO AIpenblick die Parkierung auf den Baubereich Carport/Garage sowie den Bereich «Besucherparkplatz/private Erschliessung/Hauszufahrt» zu beschränken. Auch deswegen scheitert das Erstellen eines Parkplatzes im «privaten Grünbereich». Art. 19 UeO-V sieht zudem vor, dass an den im UeO-P bezeichneten Pflanzbereichen standortgerechte Hochstammbäume zu pflanzen sind.