direkt Massnahmen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet (Ziffern 3.3 sowie 3.6 der angefochtenen Verfügung), ohne jedoch diesbezüglich hinsichtlich des hängigen (nachträglichen) Baugesuchs der Beschwerdeführerin gemäss den Plänen vom 10. Februar 2021 im Dispositiv den Bauabschlag zu verfügen. Die Gemeinde hat dieses Baugesuch jedoch in den Erwägungen der Verfügung (vgl. Ziffern 2.4 ff.) beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass der bereits erstellte Parkplatz der UeO AIpenblick widerspricht. Im Bereich des Parkplatzes sei kein Baufeld vorhanden, sondern der Raum sei als privater Grünraum deklariert.