b) Mit der angefochtenen Verfügung hat die Gemeinde hinsichtlich des strittigen Parkplatzes südlich des Carports b auf dem Baufeld B (Parzelle Nr. B.________) direkt Massnahmen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet (Ziffern 3.3 sowie 3.6 der angefochtenen Verfügung), ohne jedoch diesbezüglich hinsichtlich des hängigen (nachträglichen) Baugesuchs der Beschwerdeführerin gemäss den Plänen vom 10. Februar 2021 im Dispositiv den Bauabschlag zu verfügen.