3. Parkplatz auf Baufeld B (Parzelle Nr. B.________); Rechtmässigkeit a) Die Beschwerdeführerin erstellte auf ihrer Parzelle Nr. B.________ südlich des Carports b einen Platz mit Rasengittersteinen, welcher als Parkplatz dienen soll. Die Erstellung des strittigen Parkplatzes ist gemäss ständiger Rechtsprechung zu Abstellplätzen baubewilligungspflichtig,10 was von der Beschwerdeführerin auch nicht bestritten ist. Am 10. Februar 2021 reichte die