6. Mit Instruktionsverfügung vom 28. April 2022 beteiligte das Rechtsamt die Grundeigentümer der Parzellen Nrn. AB.________-Z.________ von Amtes wegen am Verfahren. Diese erhielten Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. In der Eingabe vom 4. Juli 2022 (Posteingang 14. Juli 2022) reichte der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 15 einen Beschrieb seiner Liegenschaft mit einer Darstellung der dortigen Mauern mitsamt vorhandenen Absturzsicherungen ein. Dabei stellte er klar, ausdrücklich keine Beschwerde einzureichen und bemerkte, sich nicht an den entstehenden Kosten des Beschwerdeverfahrens beteiligen zu wollen.