- Auf den Mauern über 100 cm ist mit geeigneten Massnahmen das unmittelbare Abstürzen zu verhindern (z.B. Bepflanzungen, Töpfe, Hecken etc.). - Die Geländer und Brüstungen haben der aktuell geltenden SIA-Norm 358 / SN 543 358 und den beiliegenden bfu-Empfehlungen – Geländer und Brüstungen – zu entsprechen. - Sofern beim Carport b und c die Ostfassaden noch mit geeigneten Massnahmen geschlossen werden, können auf die Verkehrspfosten bei den Vorplätzen der Häuser B und C verzichtet werden.