3.4 Auflagen und Bedingungen - Die Auflagen und Bedingungen sowie die Nebenbewilligungen der Gesamtbaubewilligung vom 17.07.2015 und der Ausführungsbewilligung vom 27.11.2015 haben weiterhin Gültigkeit und sind integrierbarer Bestandteil dieser Projektänderungsbewilligung. - Auf den Mauern über 150 cm sind zwingend Absturzsicherungen zu erstellen. - Auf den Mauern über 100 cm ist mit geeigneten Massnahmen das unmittelbare Abstürzen zu verhindern (z.B. Bepflanzungen, Töpfe, Hecken etc.).