1. Im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) «Alpenblick»1 in der Einwohnergemeinde Burgistein – umfassend die Grundstücke Burgistein Gbbl. Nrn. AD.________, AE.________, AF.________, A.________–W.________ sowie AC.________ - V.________2 – erstellte die Beschwerdeführerin als Totalunternehmerin bis dato zehn Einfamilienhäuser B bis K auf den Parzellen Nrn. B.________, W.________ sowie AB.________-V.________. Im Vorfeld der Ausführung dieses Bauvorhabens erhielt die Beschwerdeführerin von der Gemeinde Burgistein am 17. Juli 2016 eine generelle Baubewilligung für den Neubau von elf Einfamilienhäusern mit freistehenden Garagen bzw. Carports.