Die Befestigung des Unterstands an der Gartenmauer mit teilweise Überdeckung der Hecke beurteilen wir daher kritisch. Den grossen Nutzen der gewählten Konstruktion erkennen wir zweifelsohne, doch die Stützenquerschnitte sind leider ziemlich grob. Wir empfehlen daher einen freistehenden Unterstand ohne Verbindungen zur bestehenden Umfriedungsmauer (ohne Fassade) und mit leichter Anpassung bei der Höhe […]. Im angefochtenen Bauentscheid wurde zudem eine Auflage der Denkmalpflege verfügt, dass der Farbton (helle Farbgebung, z.B. verzinkt) vorgängig durch die Fachstelle Denkmalpflege zu genehmigen sei.