In ihrer Beschwerdeantwort verweist die Beschwerdegegnerschaft darauf, das Bauvorhaben sei von der zuständigen städtischen Denkmalpflege in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben geprüft worden. Diese habe dem Bauprojekt mit Bedingungen/Auflagen zugestimmt. Es sei nicht ersichtlich, weshalb es noch einer Beurteilung durch die OLK bedürfe. Weiter bringen sie vor, bereits heute gebe es eine Vielzahl von überdachten Velounterständen an der I.________strasse, M.________strasse und N.________strasse.