Die Beschwerdegegnerschaft bringt vor, Gegenstand des hier interessierenden Bauvorhabens sei alleine die Überdachung der bereits heute bestehenden und mit Baubewilligung vom 19. Dezember 2018 rechtskräftig bewilligten Veloabstellplätze vor der Liegenschaft I.________strasse 29. Am Standort der Veloabstellplätze werde sich nichts ändern. Neu würden die Plätze teilweise zusätzlich überdacht, da bei den Bewohnern ihrer Liegenschaft ein Bedürfnis nach gedeckten Veloabstellplätzen bestehe, um die Fahrräder vor der Witterung zu schützen. Zu diesem Zweck hätten sie eine Ausnahmebewilligung beantragt.