d) Die Aussteckung und Profilierung von Bauten und Anlagen auf dem Baugrundstück soll das Bauvorhaben veranschaulichen. Ausserdem kommt ihr Publizitätswirkung zu. Aus der Profilierung müssen die für das Erscheinungsbild wesentlichen Abmessungen im Gelände, nicht aber sämtliche Einzelheiten der geplanten Baute ersichtlich sein.13 Die Profilierung entbindet jedoch nicht davon, die letztlich massgebenden Baugesuchsakten und namentlich die Pläne zu konsultieren. Eine mangelhafte Profilierung ist sodann nach Treu und Glauben sofort zu rügen.14