d) Der Beschwerdeführer hat bereits im Einspracheverfahren auf fehlende Angaben zu Konstruktion, Dach und Farbe hingewiesen.10 In der Stellungnahme zur Einsprache hat die Beschwerdegegnerschaft festgehalten, dass die Materialisierung in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalpflege, welche das Bauprojekt im Rahmen einer Voranfrage beurteilt habe, erfolge.11 Das Bauinspektorat hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu Schlussbemerkungen gegeben und gleichzeitig darauf hingewiesen, was für Bedingungen und Auflagen der beteiligten Amts- und Fachstellen eingegangen sind. Zur Denkmalpflege steht: «Helle Farbgebung, z.B. verzinkt.