Dies sei in der angefochtenen Baubewilligung als Bedingung/Auflage entsprechend festgehalten. Zudem sei das Projekt von der zuständigen städtischen Denkmalpflege im Rahmen einer Voranfrage beurteilt worden. Auch sei die Anzahl möglicher Velos unter dem Velounterstand irrelevant. Massgebend seien die Dimensionen des Bauvorhabens und diese seien aus den Baugesuchsunterlagen klar ersichtlich.