a) Der Beschwerdeführer rügt unvollständige resp. fehlerhafte Baugesuchsunterlagen, da im Formular 1.0 Angaben zur geplanten Deckung des Velounterstands (Farbe, Konstruktion der Stützen und des Dachs sowie Dachneigung) fehlen würden. Zudem sei die Namensangabe der Bauherrschaft nicht klar gewesen. Weiter sei der Verweis betr. Abmessungen auf weitere Baugesuchsunterlagen zweifelhaft. Dies begründet er mit der Anzahl dargestellten Velos auf den Planunterlagen, die seiner Meinung nach von der Grösse her nicht alle unter dem Unterstand Platz finden würden.