3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeant-wort vom 19. Mai 2022 die Abweisung der Beschwerde. Die Stadt Bern hält mit Stellungnahme vom 31. Mai 2022 am angefochtenen Entscheid fest und beantragt ebenfalls die Beschwerdeabweisung. Auf Ersuchen des Rechtsamts reichte die Stadt Bern am 6. Juli 2022 die amtlichen Akten zu den Baubewilligungen vom 19. März 2018 (Baukontroll-Nr. 2018-0159) und vom 19. Dezember 2018 (Baukontroll-Nr. 2018-0160) betr. Sanierungs- und Ausbauarbeiten I.________strasse 29 ein.