2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 28. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung der ordentlichen Baubewilligung vom 1. April 2022 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter beantragt er die Aufhebung der ordentlichen Baubewilligung vom 1. April 2022 sowie die Rückweisung an die Vor-instanz zur Neubeurteilung. Nebst fehlerhaften Baugesuchsunterlagen macht er insbesondere die Missachtung der baurechtlichen Vorgaben und der Denkmalschutzvorschriften sowie eine Beeinträchtigung der Aussicht geltend.