c) Mit Entscheid vom 3. Dezember 2020 erteilte die Gemeinde Köniz den Beschwerdeführenden die Baubewilligung für die energetische Fassadensanierung. Auf dem bewilligten Fassadenplan wurde die neue Fassade Aussendämmung abgerieben, Korngrösse 6 mm, Farbe weiss bewilligt und die Baubewilligung wurde mit den Auflagen verknüpft, bei 29 Beschwerdebeilage 18, Fotos 18.5-18.7 30 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 46 N. 9;