Um die für die Wohnhäuser, die sich dem Heimatstil zuordnen lassen, wichtige Akzentuierung der einzelnen Gebäudeelemente zu erhalten, ist es u.a. wichtig, dass sich der Sockel von der Fassade unterscheidet. Die Vorinstanz kam daher zu Recht zum Schluss, der von den Beschwerdeführenden gewählte Verputz des Sockels sei nicht mit dem Ortsbild und dem Erscheinungsbild der Strukturgruppe verträglich. Der Einwand der Beschwerdeführenden, wonach der grobe Verputz beim Sockel den Regeln der Baukunst widerspreche, ist unbehelflich. Es ist technisch möglich, auch bei gedämmten Fassaden einen Sockel mit einem gröberen Verputz auszuführen.