e) Die BPK kam in ihrer Beurteilung vom 16. Dezember 2021 zum Schluss, dass das gewählte moderne Farbkonzept für die Strukturgruppe und ein Haus im Heimatstil aus den 20er Jahren nicht erwünscht sei. Auch die Fensterläden müssten sich deutlich von der Wand abheben, was hier klar nicht der Fall sei. Auf die in der Baubewilligung vorgesehenen Struktur des Sockels sei zu bestehen. Im während des Beschwerdeverfahrens eingeholten Bericht zur Einordnung des Bauvorhabens ins Orts- und Landschaftsbild hielt die BPK am 3. August 2022 Folgendes fest: