Gemäss dem Baureglement der Gemeinde Köniz sind Bauten und Anlagen so zu gestalten, dass zusammen mit ihrer Umgebung sowie den prägenden Elementen und Merkmalen des Orts- und Landschaftsbildes eine gute Gesamtwirkung entsteht. Dies betrifft insbesondere Lage, Volumen, Typologie, Stellung, Form und Proportionen von Bauten und Anlagen, aber auch die Gestaltung, Strukturierung, Materialisierung und Farbgebung von Fassaden und Dächern (Art. 6 Abs. 1 GBR).