bläulicher Windfang am Gebäude A.________weg 17). Aus bautechnischen Gründen hätten sie den Sockel mit einem feinen Verputz versehen müssen. Es gehe um die Ausführung nach den Regeln der Baukunst, nämlich um die Einhaltung der SIA23-Norm 243. Die Beschwerdeführenden legen eine Mail von einem E.________ Eidg. Dipl. Gipserpolier, vom 18. November 2021 vor. In dieser Mail schreibt Herr E.________ an den Beschwerdeführer 1 unter anderem Folgendes: