b) Die Beschwerdeführenden bringen in der Beschwerde vor, dass die Gestaltung ihres Hauses nicht als modern in Erscheinung trete. Die neue Fassadenfarbe entspreche der ursprünglichen Farbe, nämlich weiss. Das ursprüngliche Weiss der Fassade sei leicht gelblich gebrochen gewesen. Das heutige Weiss sei neu mit einem leichten blauen Ton gebrochen. Nach wie vor sei die Grundfarbe der Fassade aber weiss und nicht hellblau. Die bläulich getönte Farbe sei im Geviert nicht neu oder fremd, ausserdem sei sie nicht modern. Es gebe andere Häuser, welche blaue Elemente aufweisen würden (bspw. bläulicher Sockel beim Gebäude A.________weg 15; bläulicher Windfang am Gebäude A.________weg 17).