Diese begutachtet als Fachkommission unter anderem Voranfragen und Baugesuche betreffend Bauvorhaben in Schutz- und Schongebieten, in Innentwicklungsgebieten und in der Bauklasse E sowie bauliche Veränderungen an schützenswerten oder erhaltenswerten Bauten (Art. 95 GBR, vgl. auch Art. 2 des Reglements für die Bau- und Planungskommission19). Es ist demnach nicht zu beanstanden, sondern steht viel mehr im Einklang mit den kantonalen und kommunalen Bestimmungen, dass die Vorinstanz die Bau- und Planungskommission der Gemeinde (BPK), nicht aber die KDP beigezogen hat. 4. Denkmal- und Ortsbildschutz