d) Im Beschwerdeverfahren wurde von der BPK eine ausführliche Begründung zur Einordnung des Bauvorhabens ins Orts- und Landschaftsbild eingeholt; die BPK hat im Bericht vom 3. August 2022 umfassend ausgeführt, wieso sich das Bauvorhaben aus ihrer Sicht hinsichtlich der von den Beschwerdeführenden gewählten Farben nicht ins Ortsbild einfügt. Den Beschwerdeführenden wurde dieser Bericht vom 3. August 2022 zugestellt und sie bekamen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Insbesondere hat die BPK auch Stellung dazu genommen, ob die Fassadenfarbe bewilligungsfähig ist, sofern lediglich die Fensterladenfarbe geändert wird. Als erste