Farbfotodokumentation von allen Gebäuden der gesamten Strukturgruppe und von einigen weiteren Parzellen ein. Bei den Beschwerdeführenden holte sie eine Stellungnahme mit der Angabe der genauen Farbbezeichnung des Sockels sowie der Fassade gemäss Projektänderungsgesuch vom 24. November 2021 und die entsprechenden Farbmuster ein. Die Parteien erhielten schliesslich Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Beschwerdeführenden machten davon mit Eingabe vom 7. Oktober 2022 Gebrauch. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen