2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 22. April 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen den Antrag, die Verfügung der Gemeinde sei aufzuheben und die Farbe der Fassade und der Fensterläden sowie der Sockel seien gemäss Gesuch vom 24. November 2021 zu genehmigen. Eventualiter beantragen sie, die Farbe der Fensterläden sei gemeinsam mit dem Beschwerdeführer 1 von einer Fachperson festzulegen.