Die Beschwerdeführenden reichten am 24. November 2021 bei der Gemeinde ein nachträgliches Projektänderungsgesuch ein. In ihrem Gesuch hielten sie im Wesentlichen fest, dass sie eine weisse Fassadenfarbe angebracht hätten, die Farbe weiss lasse diverse Variationen zu. Weiter begründeten sie, weshalb sie den Sockel mit einem Verputz versehen hätten, der nicht grobkörnig sei. Für die Fensterläden hätten sie die Farbe reinweiss gewählt. Sie beantragten die Genehmigung dieses bereits angebrachten Verputzes beim Sockel und der bereits umgesetzten Farbgebung der Fassade und Fensterläden.