Die Gemeinde sprach daher am 12. November 2021 mündlich die Einstellung der Bauarbeiten bis auf weiteres aus und ordnete mit Verfügung vom 16. November 2021 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. Gleichzeitig wurden die Beschwerdeführenden auf die Möglichkeit zur Einreichung eines nachträglichen Projektänderungsgesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung wurde die Ersatzvornahme angedroht.