Mit Schreiben vom 27. September 2021 informierten die Nachbarn der Beschwerdeführenden die Gemeinde, dass die Beschwerdeführenden unter anderem ohne Baubewilligung verschiedene bauliche Massnahmen an ihrer Liegenschaft vorgenommen hätten. Nach einem Schriftenwechsel führte die Gemeinde am 1. November 2021 eine baupolizeiliche Kontrolle durch und stellte unter anderem fest, dass der Sockel mit einem Glattputz ausgeführt, die Fassaden in hellblauer Farbe anstelle von weisser Farbe und die Fensterläden neu in weisser anstelle von dunkelblauer Farbe gestrichen worden seien.