Die Farbe und Struktur der Fassade ist dem vorhandenen Gebäude anzupassen. Werden Abweichungen beabsichtigt, so sind die Muster der Materialien und der Farbgebung rechtzeitig dem Bauinspektorat zur Genehmigung vorzulegen. Wird im Zusammenhang mit dem Umbau beabsichtigt, die Fassade zu ändern (Material und/oder Farbe), so sind die Muster rechtzeitig dem Bauinspektorat zur Genehmigung vorzulegen. Werden im Zuge der Realisierung Änderungen beabsichtigt, so sind die Muster der Materialien und der Farbgebung rechtzeitig dem Bauinspektorat zur Genehmigung vorzulegen.