2. Die Verfügung der Gemeinde Schwanden bei Brienz vom 25. März 2022 und die Verfügung des AGR vom 29. November 2021 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Beurteilung der Projektänderung vom 10. November 2022 (mit Stempel des Rechtsamts der BVD vom 11. November 2022) im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Schwanden bei Brienz zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Vorakten gehen an die Gemeinde Schwanden bei Brienz. 4. Die Verfahrenskosten von CHF 400.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.