d) Im Falle der Erteilung einer Baubewilligung für die Projektänderung wird die Gemeinde den Beschwerdeführer verpflichten müssen, die bewilligte Projektänderung unter Androhung der Ersatzvornahme innert angemessener Frist auch tatsächlich umzusetzen, damit der rechtmässige Zustand wiederhergestellt wird. Sollte die ersuchte Projektänderung nicht bewilligt werden können, so muss die Gemeinde erneut über die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes befinden. 3. Kosten