a) Am 10. November 2022 reichte der Beschwerdeführer ein Gesuch um Bewilligung eines reduzierten Projekts ein. Darin sieht er vor, die drei Module des «Unterstandes» zu entfernen und die übrigen Module flach zu stellen. Die zwei beim «Unterstand» entfernten Module der Westseite möchte er «freistehend bewilligungsfrei aufstellen». Als Wetterschutz für den Brennholzstapel plant er zudem eine Wellblechtafel («wie vor der Montage der Module») zu montieren. Es handelt sich dabei um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 Abs. 1 BewD6, mit welcher das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleichbleibt.