Aufgrund einer summarischen Einschätzung teilt das Rechtsamt die Einschätzung des AGR, dass die auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Winkeln angebrachten Solarmodule eine zu markante Änderung bewirken und im bestehenden Umfang nicht bewilligt werden können. Damit die Anlage bewilligungsfähig wäre, müsste das Erscheinungsbild deutlich ruhiger werden. Dafür müsste voraussichtlich der «Unterstand» entfernt und die übrigen Module besser in die Fassade integriert werden, indem sie wenn möglich lückenlos flach an der Fassade bzw. den Geländern angebracht würden. Eine Aufständerung von Modulen wäre hingegen wohl nur möglich, wenn einzig Elemente im gleichen Winkel an der Fassade und