Der Bauabschlag und die Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Schwanden vom 25. März 2022 sei aufzuheben und es sei die Baubewilligung zu erteilen. 3. Eventualiter: Die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 29. November 2021 sowie der Bauabschlag und die Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Schwanden vom 25. März 2022 seien aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen