1. Die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 29. November 2021 sei aufzuheben und es sei die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG zu erteilen. 2. Der Bauabschlag und die Wiederherstellungsverfügung der Einwohnergemeinde Schwanden vom 25. März 2022 sei aufzuheben und es sei die Baubewilligung zu erteilen.