Aufgrund einer Rückmeldung der Gemeinde stellte der Beschwerdeführer die freistehende Anlage ausserhalb des Waldabstandes auf und weitete das Gesuch auf die am Hauptgebäude angebrachte Solaranlage aus. Diese umfasst acht Module an der Westseite des Hauptgebäudes, davon zwei Module an der Fassade und drei Module am bestehenden Balkon. Zudem befindet sich ein Modul an der auf Stelzen angebauten Terrasse sowie zwei, die den darunterliegenden Teil gegen Westen abschliessen. Letztere bilden zusammen mit einem Modul auf der Südseite eine Art Unterstand, wo der Beschwerdeführer Holz aufbewahrt. An der Südseite sind zudem drei Module am Geländer der Terrasse angebracht.