1. Der Beschwerdeführer reichte am 14. April 2021 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Montage einer freistehenden Solaranlage von unter 10 m2 im Garten seines vor dem 1. Juli 1972 erstellten und in den Folgejahren mehrfach geänderten und erweiterten Chalets auf Parzelle Schwanden bei Brienz Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt seit dem Jahr 2000 in der Landwirtschaftszone. Aufgrund einer Rückmeldung der Gemeinde stellte der Beschwerdeführer die freistehende Anlage ausserhalb des Waldabstandes auf und weitete das Gesuch auf die am Hauptgebäude angebrachte Solaranlage aus.