14/16 BVD 110/2022/66 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Grossaffoltern vom 21. März 2022 sowie die Verfügung des AGR vom 20. August 2021 werden aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Grossaffoltern zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1600.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.