a) Insgesamt ist damit die Beschwerde gutzuheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der angefochtene Entscheid der Gemeinde Grossaffoltern vom 21. März 2022 sowie die Verfügung des AGR sind aufzuheben und die Sache ist zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückzuschicken. Mit der Aufhebung des angefochtenen Entscheids wird auch die Kostenverfügung der Gemeinde aufgehoben. Aufgrund der Rückweisung wird diese ihre Kosten im neuen Entscheid jedoch neu verfügen können. Daher müssen die vorinstanzlichen Kosten in diesem Beschwerdeentscheid nicht verlegt werden.