24b Abs. 1 RPG. Der Beschwerdegegner wird zudem aufzufordern sein, sein mangelhaftes Baugesuch für den Anbau eines Geräteraums an die bestehende Remise zu verbessern (vgl. E. 2b). Nach Einreichung des Bau- und Ausnahmegesuchs wird das gesamte Vorhaben inkl. den erforderlichen Ausnahmen nochmals zu publizieren sein, und zwar sowohl im Anzeiger als auch im kantonalen Amtsblatt (vgl. E. 3). Sollte der Beschwerdegegner hinsichtlich der lohnunternehmerischen Tätigkeit trotz Aufforderung der 26 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 8.