Die Beurteilung des Baugesuchs für den Anbau eines Geräteraums an die bestehende Remise bedarf klarer Verhältnisse in Bezug auf das bis anhin unbewilligte Lohnunternehmen, denn nur so können die Voraussetzungen der Zonenkonformität von Art. 16a Abs. 1 RPG richtig überprüft werden. Da diese lohnunternehmerische Tätigkeit offenbar schon länger besteht, hätte die Gemeinde den Beschwerdegegner im Rahmen eines Wiederherstellungsverfahrens Gelegenheit zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs für diese unbewilligten Tätigkeiten einräumen müssen (vgl. Art. 46 Abs. 2 BauG). Nötig ist nach dem Gesagten (E. 2a) auch ein Ausnahmegesuch für eine Bewilligung nach Art. 24b Abs. 1 RPG.