Insbesondere im Bereich des Immissionsschutzes ist eine umfassende Beurteilung des Betriebs mitsamt den bestehenden lohnunternehmerischen Tätigkeiten vorzunehmen, und es ist fraglich, ob die Abteilung Immissionsschutz des AUE seine Beurteilung in Kenntnis dieser Aktivitäten vornahm. Überdies muss angenommen werden, dass nicht nur dem AGR, sondern auch den erwähnten Fachbehörden bei der Beurteilung nur die unvollständigen Akten zur Verfügung standen und sie sich damit kein umfassendes Bild des Betriebs des Beschwerdegegners (landwirtschaftlicher Betrieb und Lohnunternehmen) machen konnten.