b) Die Fachbehörden werden daher in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts nochmals über die Angelegenheit zu befinden haben. Insbesondere im Bereich des Immissionsschutzes ist eine umfassende Beurteilung des Betriebs mitsamt den bestehenden lohnunternehmerischen Tätigkeiten vorzunehmen, und es ist fraglich, ob die Abteilung Immissionsschutz des AUE seine Beurteilung in Kenntnis dieser Aktivitäten vornahm.