Aus diesen Ausführungen und ohne Kenntnis dieser in den Akten offensichtlich fehlenden «Unterlagen» lässt sich nicht ableiten, wieso das LANAT diese Voraussetzung als erfüllt betrachtete. Erst in der Stellungnahme vom 25. Mai 2022 im Beschwerdeverfahren ergänzte das LANAT, gemäss dem eingereichten Budget für das Jahr 2023 betrage der Jahresgewinn aus der Landwirtschaft rund CHF 78 000.00 und der erwartete lohnunternehmerische Jahresgewinn 2023 rund CHF 29 000.00. Gemäss dem Wirz- Kalender liege der durchschnittliche Privatverbrauch bei Talbetrieben bei rund CHF 80 000.00, das landwirtschaftliche Einkommen sei daher auf längere Sicht nicht ausreichend.